Im Rahmen von Praxisbegehungen überprüfen Gesundheitsämter und andere Stellen, ob Praxen die geforderten Standards einhalten und somit die Sicherheit sowohl der Patient:innen als auch des Praxisteams sichergestellt ist.
Dabei richten sich die Kontrollen nach den jeweiligen Anforderungen der verschiedenen Stellen und beleuchten unterschiedliche Aspekte der Praxisführung. Besonders im Fokus stehen dabei grundlegende Themen wie die Einhaltung von Hygienestandards, der sachgerechte Umgang mit Medizinprodukten einschließlich deren Aufbereitung, die Gewährleistung des Arbeitsschutzes, sowie die ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
Diese Bereiche sind eng miteinander verbunden – besonders die Hygiene spielt als zentraler Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung in sämtlichen Aspekten eine entscheidende Rolle. Die Liste der Gesetze und Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und technischen Regeln, die in Praxen in Bezug auf Hygiene und Medizinprodukte zu beachten sind, ist entsprechend umfangreich.
Hat sich eine Behörde zur Begehung angemeldet, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darauf zu konzentrieren, die Praxis bestmöglich vorzubereiten, um sicherzustellen, dass alles zu den geltenden Standards eingehalten und umgesetzt wurde.
Was wird für eine Begehung nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Regel gefordert?
Ihre QM-Aufgabe – „Hygiene-Dokumente“ prüfen und aktualisieren
- Sind im Bestandsverzeichnis alle aktiven Medizinprodukte der Praxis eingetragen?
- für alle aktiven nicht-implantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ist ein Bestandsverzeichnis zu führen – gemäß §14 MPBetreibV
- Liegen die Prüfprotokolle für die wiederkehrenden Prüfungen vor?
- Prüfprotokolle zu Inspektionen und Wartungen – gemäß §7 MPBetreibV
- messtechnischen und/oder der sicherheitstechnischen Kontrollen (MTK / STK) – gemäß §12 und §15 MPBetreibV
- Ist die Dokumentation vollständig, lückenlos und aktuell?
- Arbeitsanweisungen, Validierungsberichte, Nachweise der Routine- und Chargenkontrollen, Freigabedokumentation usw. – gemäß § 8 MPBetreibV
- Liegen die Fachkunde bzw. Sachkundenachweis der Personen vor?
- die die aufbereiteten Medizinprodukte freigeben – gemäß § 5 MPBetreibV
Zuständige:r: QMB und Hygienebeauftragter erledigen die Aufgabe.
Zeitaufwand: Prüfen pro Thema ca. 20 Minuten
Practical tip:
Die Hygienepläne sollten immer aktuell und an entsprechender Stelle ausgehängt sein.
Download: FO 8 Tipps zur Vorbereitung einer Praxisbegehung (PDF)
Die Vorlage können Sie sich hier exklusiv als Newsletter-Lesende als PDF herunterladen.
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