Praxisbegehung – und jetzt?

07.10.2024

Eine Behörde hat sich zur Begehung angemeldet und schon herrscht helle Aufregung in der Praxis. Nun ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darauf zu konzentrieren, die Praxis bestmöglich vorzubereiten, um sicherzustellen, dass alles zu den geltenden Standards eingehalten und umgesetzt wird.

Wenn möglicherweise erst mit dem Eingang der Mitteilung überlegt wird, wie bspw. die Praxishygiene umzusetzen ist bzw. welche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen sind, könnte es für die gute Vorbereitung der Praxisbegehung in vielen Punkten ggf. schon zu spät sein. Unser Tipp: Lass es gar nicht erst soweit kommen, sondern halte die erforderlichen Dokumentationen laufend aktuell und schaue regelmäßig welche Abläufe, Räumlichkeiten und Schubladen eventuell noch Optimierungsbedarf haben. Achte darauf, dass die Mitarbeitenden angemessen geschult sind und die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Doch von vorn: Was wird für eine Begehung nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Regel gefordert? 

Deine QM-Aufgabe – „Hygiene-Dokumente“ prüfen und aktualisieren

Nr. 1: Sind im Bestandsverzeichnis alle aktiven Medizinprodukte der Praxis eingetragen?

  • für alle aktiven nicht-implantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ist ein Bestandsverzeichnis zu führen - gemäß §13 MPBetreibV

Nr. 2: Liegen die Prüfprotokolle für die wiederkehrenden Prüfungen vor?

  • Prüfprotokolle zu Inspektionen und Wartungen - gemäß §7 MPBetreibV
  • messtechnische und/oder der sicherheitstechnische Kontrollen (MTK / STK) - gemäß §11 und §14 MPBetreibV

Nr. 3: Ist die Dokumentation vollständig, lückenlos und aktuell?

  • Arbeitsanweisungen, Validierungsberichte, Nachweise der Routine- und Chargenkontrollen, Freigabedokumentation usw. - gemäß § 8 MPBetreibV

Nr. 4: Liegen die Fachkunde bzw. der Sachkundenachweis der Personen vor, die die aufbereiteten Medizinprodukte freigeben – gemäß § 5 MPBetreibV?

 

Zuständige: QMB und Hygienebeauftragter erledigen die Aufgabe.

Zeitaufwand: Prüfen pro Thema ca. 20 Minuten

Praxistipp:  

Auch die Hygienepläne sollten immer aktuell und an entsprechender Stelle ausgehängt sein.

Der besondere Praxistipp:

Das HYGIENE PRÄDIKAT attestiert der Praxis einen hohen Hygienestandard und damit ein Maximum an Sicherheit für Behandler, Praxis-Teams und Patienten.

Die Prädikatsauszeichnung basiert auf der abgefragten Einhaltung geprüfter Normen, fachlicher Anforderungskataloge und gesetzlichen Vorgaben sowie aller freiwillig im Sinne der Patienten erbrachten Leistungen. Das HYGIENE PRÄDIKAT ist ein unabhängiges, objektives und neutrales Gütesiegel. Es fragt die Einhaltung und Umsetzung aller gesetzlichen Hygiene-Vorgaben sowie darüber hinaus gehende Leistungen durch ein zertifiziertes Verfahren ab.

FAQ zum Vertiefen:
Für weitere Informationen rund um die Praxisbegehung einfach hier nachschauen.

Download: FO 8 Tipps zur Vorbereitung einer Praxisbegehung (PDF)

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